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Lieber Besucher meiner privaten Homepage,
nachfolgend möchte ich meine privaten Erfahrungen mit
Biberschäden erläutern


Beispiele von Schäden durch Biber

Folgende, beispielsweise aufgezeigten Schäden durch Biber sind mir im privaten Umfeld bisher aufgefallen, welche aufgrund dessen an die zuständigen Behörden (Landratsamt) gemeldet werden könnten:

Fraßschäden in der Forstwirtschaft

Fraßschäden an Bäumen sind besonders ärgerlich, da die Auswirkungen oft erst die nachfolgende(n) Generation(en) Waldbesitzer treffen. Von Biber verbissene Bäume wachsen oftmals zwar weiter, die Qualität leidet allerdings sehr unter diesen Beschädigungen. Bei Verbiss eines Baumes im jungen Alter lässt sich die Verwendung des Stammes zum Verkauf an die Industrie im entsprechend angewachsenen Zustand nahezu ausschließen.

Zudem kommt, dass an den Folgen von Biberfraß abgestorbene Bäume kein CO2 mehr binden.

Schadenbeschreibung:

  • Einzelne Bäume
  • Baumbestände

Einschränkung der Bewirtschaftung

Nicht zu unterschätzende Auswirkungen gehen von aufgestautem Wasser aus, wodurch die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen (teilweise) eingeschränkt wird.
Einerseits erleidet der Boden große Schäden, während er befahren wird. Weiter kommt es bei sporadisch auftretenden Überflutungen durch Biberbauwerke dazu, dass Dünger (organisch/anorganisch) in das Gewässer eingetragen werden kann, was entsprechende Folgen für flussabwärts liegende Bereiche mit sich bringt.

In der Waldbewirtschaftung führt aufgestautes Wasser zum Absterben gesamter Baumbestände

Schadenbeschreibung:

  • Aufwand für Instandsetzung
  • mögliche Probleme durch Einträge ins Gewässer
  • Abgestorbene Bäume

Vernässung mit
Ernteausfällen

Wasseraufstau durch Biberbauwerke sind in aller Regel nicht lediglich von kurzer Dauer.

Schadenbeschreibung:

Entsprechend kommt es zu Ernteausfällen, wenn die landwirtschaftlichen Flächen für die Bewirtschaftung nicht befahren werden können oder möglicherweise auch die Futterqualität reduziert ist.

  • Ernteausfälle (jede einzelne, nicht mögliche Mahd)

Extensivierung landwirtschaftlicher Flächen

Kommt es in einem Bereich zu, über einen längeren Zeitraum anhaltende Aufstauungen von Wasser durch Biberbauwerke, entwickelt sich dieser vom Zustand „intensive Nutzung“ hin zu einem eher „extensivierten Bereich“.

Hinsichtlich einer Bewertung nach der Kompensationsverordnung (u.a. „Bedarf an Ausgleichsfläche“) stellt dies eine erhebliche Wertminderung dar:

  • Flächen innerhalb aufgestauter Bereiche stellen bei Verwendung als Ausgleichsfläche eine geringere Wertigkeit dar
    • Folglich ist für Ausgleichsmaßnahmen aufgrund Bauvorhaben ein höherer Flächenbedarf erforderlich für den Fall, dass der Ausgleich innerhalb aufgestauter Gebiete erfolgen soll.
  • Baumaßnahmen innerhalb aufgestauter Gebiete können einen höheren Ausgleichsbedarf erfordern was zur Folge hat, dass
    • ein höherer Flächenbedarf für Ausgleich erforderlich wird oder
    • eine höhere Anzahl an Wertepunkten (Ökokonto) erforderlich werden, was zu einem höheren monetären Aufwand führt.

Schadenbeschreibung:

  • Enormer wirtschaftlicher Schaden aufgrund Verlust von
    Ökokonto-Wertepunkten

Ausstiege und Unterminierungen

Entstehen aufgrund Biberaktivitäten Ausstiege bzw. (noch heimtückischer) Unterminierungen, stellt dies eine erhebliche Gefahr für Maschinen und insbesondere für Leib und Leben der jeweiligen Bediener dar.

Neben noch reparablen Maschinenschäden kann es durch das Umstürzen von Fahrzeugen auch zu erheblichen Verletzungen beim Maschinenbediener führen.

Schadenbeschreibung:

  • Aufwand für Instandsetzung
  • Schäden an Maschinen

Weitere Gefahr

Außerdem ist mir die nicht zu vernachlässigende, von Biberdämmen ausgehende Hochwassergefahr aufgefallen. Nicht selten wird von einem Biberdamm das Wasser von mehreren Quadratkilometern Einzugsgebiet nicht unerheblich aufgestaut. Kommt es zu einem Dammbruch, welcher zumeist mit einem anderen Ereignis wie z.B. Starkregen in zeitlichem Zusammenhang steht, strömen die Wassermassen ab, wodurch es am Unterlauf zu einer deutlichen und möglicherweise zunächst nicht berücksichtigten Gefahr kommen könnte.


Vorgehen / Schadenmeldung / Persönliche Sichtweise:

Um einen Beitrag zur Verbesserung der Gesamtsituaton zu erreichen, vertrete ich persönlich die Meinung, dass möglichst alle Biberschäden der zuständigen Naturschutzbehörde am Landratsamt gemeldet und dort insbesondere schriftlich anerkannt werden sollten. Ohne einer Anerkennung der Schäden werden diese auch nicht „aktenkundig“ und für weitere Aktionen wie „Entnahme von Biber“ berücksichtigt.

Meiner persönlichen Erfahrung nach sind einerseits zwar keine hohen Entschädigungssummen zu erwarten, andererseits können viele der mittlerweile entstehenden Schäden auch nicht monetär ausgeglichen werden, da Futter bzw. landwirtschaftliche Fläche sowie auch Holz nicht ausnahmslos durch Geld ersetzbar sind.

Ich bin der Meinung, dass der besondere Schutzstatus für Biber (zumindest in Oberbayern) zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr gerechtfertigt ist und somit aufgehoben werden sollte.

Einen Meldebogen für Biberschäden konnte ich erst nach längerer Recherche ausfindig machen. Aus diesem Grund wird unten ein Muster hiervon dargestellt.

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